Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, rechne ich in der Regel nach der Gebührenordnung ab.
Wenn Sie meine Leistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen, vereinbaren wir das Honorar einvernehmlich. Es soll Ihnen nicht weh tun und mir auch nicht, aber einen gewissen Wert für beide Seiten besitzen.
Als gesetzlich Versicherte können Sie sich mit meiner Privatbehandlung aus dem engen Behandlungsrahmen befreien, den die Kassen vorgeben. Hierdurch eröffnen sich Ihnen neue Perspektiven.
„Wir sind erst dann bereit uns zu ändern, wenn wir den Schmerz und die Kosten unserer Abwehr spüren.“
(John Pierrakos, 1991)