Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, rechne ich in der Regel nach der Gebührenordnung ab.
Wenn Sie meine Leistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen, vereinbaren wir das Honorar einvernehmlich. Es soll Ihnen nicht weh tun und mir auch nicht, aber einen gewissen Wert für beide Seiten besitzen.
Als gesetzlich Versicherte können Sie sich mit meiner Privatbehandlung aus dem engen Behandlungsrahmen befreien, den die Kassen vorgeben. Hierdurch eröffnen sich Ihnen neue Perspektiven.
Kurztherapie
Für gesetzlich Versicherte, die sich nicht mehr über erfolglose Anrufe oder monatelange Wartezeiten ärgern wollen, biete ich eine Kurztherapie an. Diese Behandlung soll zehn Stunden nicht überschreiten. Damit haben Sie einen überschaubaren Kostenumfang, den Sie allerdings meist selbst tragen müssen.
„Die Beseitigung von Blockaden ist also der einzige Weg, um Hilfe und Heilung zu gewährleisten.“
(Ein Kurs in Wundern, Kapitel 8, VII, 11.1)