Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, rechne ich in der Regel nach der Gebührenordnung ab.
Wenn Sie meine Leistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen, vereinbaren wir das Honorar einvernehmlich.
Kurztherapie
Für gesetzlich Versicherte, die sich nicht mehr über erfolglose Anrufe oder monatelange Wartezeiten ärgern wollen, biete ich eine Kurztherapie an. Diese Behandlung soll möglichst kurz sein und zehn Stunden nicht überschreiten. Damit haben Sie einen überschaubaren Kostenumfang, den Sie allerdings meist selbst tragen müssen.
„Der Fuchs läßt sein Fell, aber nicht seine Laster.“
(italienisch)